Die häufigsten Fragen
Bitte unverzüglich der Schule mit voraussichtlicher Dauer des Fernbleibens mitteilen. Am besten über das Kontaktformular auf unserer Homepage oder telefonisch.
Auch im Falle von elektronischer oder telefonischer Verständigung der Schule ist innerhalb von drei Tagen eine schriftliche Mitteilung nachzureichen.
Wenden Sie sich bei Beschwerdefällen zunächst an die betreffende Fachlehrkraft.
Danach an die Klassenlehrkraft. Sollte dann noch Klärungsbedarf bestehen sind die Elternvertreter/innen die nächsten Ansprechpartner/innen. Erst danach wenden Sie sich an die Schulleitung